1. Allgemeines
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Adresse:
Straightline Sports
Hans Riesch
Unternberg 3
Gaißach
Mobil: +49-172-8336582
E-mail: hansi@straightline-sports.de
www.straightline-sports.de
Liebe Teilnehmer/innen, im beiderseitigen Interesse möchten wir die Grundlagen
festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen:
1. Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind neben der Anmeldung und diesen
Teilnahmebedingungen die Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich
des Absatzes „Teilnahmevoraussetzungen“ sowie weitere Hinweise.
2. Teilnehmen kann,
wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die sich aus der Beschreibung der jeweiligen
Veranstaltung ergebenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Aus den Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltung kann sich ergeben, dass auch Minderjährige ab einem bestimmten Alter mit Zustimmung ihrer Eltern teilnehmen dürfen. Wer sich zu einer Veranstaltung anmeldet, versichert damit gleichzeitig, dass er die in der jeweiligen Beschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Wenn sich während einer Veranstaltung herausstellt, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder technischen Gründen – weil er z.B. nicht schwindelfrei ist oder ähnliches – nicht teilnehmen kann oder die Teilnahme nicht fortsetzen kann, so sind Rückerstattungsansprüche ausgeschlossen. Wer sich zu einer Veranstaltung anmeldet, obwohl er aufgrund der Beschreibung wissen müsste, dass er hierfür nicht geeignet ist, haftet für den hierdurch entstehenden Schaden.
3. Die Preise ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Vereinbarungen durch welche hiervon abweichende Preise vereinbart werden, bedürfen ebenso wie eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Gesamtpreis ist jeweils vollständig im Voraus mit der Anmeldung zu bezahlen. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer den vollständigen Preis bezahlt hat.
4. Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, was Sie in Ihrem eigenen Interesse ggf. schriftlich tun sollten. Bei Rücktritt kann Straightline Sports anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen: – bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Veranstaltung entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro pro Person – bei Rücktritt vom 20. bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung 40 Prozent des Gesamtpreises – bei Rücktritt vom 14. bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung 70 Prozent des Gesamtpreises – bei Rücktritt am Tag des Beginns der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 90Prozent.
Bei Flugreisen:
- behalten wir bei Rücktritt bis 50 Tage vor Reisebeginn 15 Prozent des Reisepreises ein, bis zum 25. Kalendertag vor Reisebeginn behalten wir 50 Prozent und ab dem 24. Kalendertag 90 Prozent des Reisepreises ein.
5. Straightline Sports kann keine Garantie für den versprochenen Erfolg der Veranstaltung übernehmen. Minderungs- oder Rückgewährungsansprüche wegen nicht eingetretener Erfolgserwartung sind ausgeschlossen. Es kann sein dass z.B. bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Schneefall, Nebel, Regen, Lawinengefahr, Gewittergefahr) die Veranstaltung nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht durchführbar ist. Mit solchen Witterungsverhältnissen muss im Gebirge immer und zu jeder Jahreszeit gerechnet werden und diese sind auch nicht immer vorhersehbar. Dies macht auch sicherlich einen Teil des Reizes und Abenteuercharakters des Bergsports aus. Die Beschreibung einer Veranstaltung ist deshalb auch als vorläufig anzusehen und kann bei Bedarf jederzeit geändert oder durch Alternativen ersetzt
werden. Unsere Bergführer werden Sie natürlich darüber rechtzeitig informieren und
Ihre Wünsche weitestgehend mit einbeziehen.
6. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Falls eine Veranstaltung aus witterungsbedingten Gründen oder wegen höherer Gewalt nicht mit dem geplanten Ablauf durchgeführt werden kann, wird sich Straightline Sports ein gleichwertiges Ersatzprogramm überlegen. Änderungen oder Abweichungen von den jeweiligen Beschreibungen sind bei Veranstaltungen im Gebirge aufgrund der Wetterlage, höherer Gewalt oder auch in den Teilnehmern liegender Erfordernisse jederzeit möglich. Deshalb kann keine Garantie für eine genaue Einhaltung des nach der Beschreibung vorgesehenen Ablaufs übernommen
werden. Eine Minderung des Preises wegen Änderung des Ablaufs aufgrund von Umständen, die Straightline Sports nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Fahrten zu Veranstaltungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehören nicht zum Leistungsumfang von Straightline Sports. Insoweit kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und den jeweiligen Verkehrsunternehmen zustande. Entsprechend ist insoweit auch jegliche Haftung von Straightline Sports ausgeschlossen.
7. Den Anordnungen unserer Bergführer ist unbedingt
Folge zu leisten. Teilnehmer, die sich hieran nicht halten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
8. Die jeweiligen Veranstaltungen können grundsätzlich nur
durchgeführt werden, wenn die in der Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wenn dies nicht der fall ist, kann Straightline Sports bis 5 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten dann den bezahlten Teilnahmepreis in voller Höhe zurück.
9. Private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung,
Auslandskrankenversicherung etc. sind Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen die ELVIA
Reiseversicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, Ludmillastraße 26,
81543 München.
10. Die vertragliche Haftung von Straightline Sports für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit
Straightline Sports für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften in gleicher Weise auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
11. Die Teilnahme erfolgt selbständig und eigenverantwortlich.
Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir
weisen aber darauf hin, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko
besteht (Absturz, Lawinen, Steinschlag etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche Vorbereitung und Durchführung der von Straightline Sports eingesetzten Bergführer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Dass jeder für seine Trittsicherheit selbst verantwortlich ist, ist eigentlich selbstverständlich. Ersatzansprüche eines Arbeitgebers des Teilnehmers wegen sich aus Verletzungen bei unseren Veranstaltungen ergebenden Ausfallzeiten sind ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber selbst unser Vertragspartner ist.
12. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistung hat der
Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen Straightline Sports verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte. Bei Verhandlungen über einen solchen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder Straightline Sports die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
